GOÄ-Ziffer 672: Ausheberung des Duodenalsaftes – auch mit Gallenreflex oder…
Ausheberung des Duodenalsaftes – auch mit Gallenreflex oder Duodenalspülung, gegebenenfalls fraktioniert
Die GOÄ-Ziffer 672 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ausheberung des Duodenalsaftes – auch mit Gallenreflex oder Duodenalspülung, gegebenenfalls fraktioniert“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 16,08 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 672 beschreibt die Ausheberung des Duodenalsaftes über eine Duodenalsonde, wahlweise einschließlich der Prüfung auf Gallenreflex oder in Form einer Duodenalspülung, gegebenenfalls ebenfalls fraktioniert. Sie wird eingesetzt zur Diagnostik von Erkrankungen der Gallenwege, der Bauchspeicheldrüse oder bei Verdacht auf parasitäre Darmerkrankungen, bei denen die Zusammensetzung des Duodenalsekrets, insbesondere Gallen- und Pankreasanteile, Aufschluss gibt. Die Untersuchung erlaubt außerdem den Nachweis von Erregern oder Zellveränderungen im gewonnenen Sekret. Von der Magensaftausheberung nach Nummer 671 unterscheidet sie sich durch den Gewinnungsort im Duodenum statt im Magen und den diagnostischen Fokus auf hepatobiliäre und pankreatische Fragestellungen statt auf die Magensäuresekretion.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,99 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 16,08 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 24,46 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 669 – Ultraschallechographie des Gehirns (Echoenzephalographie)
- GOÄ 670 – Einführung einer Magenverweilsonde zur enteralen Ernährung oder zur…
- GOÄ 671 – Fraktionierte Ausheberung des Magensaftes – auch nach Probefrühstück…
- GOÄ 674 – Anlage eines Pneumothorax – gegebenenfalls einschließlich…
- GOÄ 675 – Pneumothoraxfüllung – gegebenenfalls einschließlich…
- GOÄ 676 – Magenuntersuchung unter Sichtkontrolle (Gastroskopie) mittels…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 672
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 672?
Die GOÄ-Ziffer 672 steht für „Ausheberung des Duodenalsaftes – auch mit Gallenreflex oder Duodenalspülung, gegebenenfalls fraktioniert“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 672?
Die GOÄ-Ziffer 672 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 672 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,08 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 672?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 672 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.