GOÄ-Ziffer 2151: Endoprothetischer Totalersatz von Hüftpfanne und Hüftkopf…
Endoprothetischer Totalersatz von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik)
Die GOÄ-Ziffer 2151 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Endoprothetischer Totalersatz von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen und 496,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst den endoprothetischen Totalersatz von Hüftpfanne und Hüftkopf, die sogenannte Alloarthroplastik der Hüfte. Sie wird angewendet bei fortgeschrittener Coxarthrose, Hüftkopfnekrose, entzündlich-rheumatischer Gelenkzerstörung oder Schenkelhalsfraktur, wenn beide Gelenkpartner – Pfanne und Kopf – durch künstliche Komponenten ersetzt werden, um Schmerzfreiheit und Beweglichkeit wiederherzustellen. Die Leistung umfasst die Resektion der zerstörten Gelenkflächen sowie die Implantation und Verankerung sowohl der Pfannen- als auch der Kopfkomponente. Sie stellt gegenüber 2149 (Teilersatz durch Transplantat) und 2150 (Wechsel nur einer Komponente) den vollständigen beidseitigen endoprothetischen Ersatz dar und bildet die Grundlage für die Wechselziffer 2152, die die Revision dieses Totalersatzes beschreibt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 215,66 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 496,02 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 754,81 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2151
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2151?
Die GOÄ-Ziffer 2151 steht für „Endoprothetischer Totalersatz von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2151?
Die GOÄ-Ziffer 2151 ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2151 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 496,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2151?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2151 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.