GOÄ-Ziffer 2150: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen…
Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hüftkopfes oder einer künstlichen Hüftpfanne
Die GOÄ-Ziffer 2150 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hüftkopfes oder einer künstlichen Hüftpfanne“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 4980 Punkten bewertet; das entspricht 290,27 € beim einfachen und 667,62 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer beschreibt die Entfernung und den erneuten operativen Einbau eines künstlichen Hüftkopfes oder einer künstlichen Hüftpfanne, also einen Wechseleingriff an einer bereits zuvor eingebrachten Teil-Endoprothese der Hüfte. Sie wird angewendet, wenn ein einzelner künstlicher Gelenkpartner – entweder der Hüftkopf oder die Hüftpfanne – gelockert, verschlissen oder infiziert ist und im Rahmen einer Revisionsoperation entfernt und ersetzt werden muss, ohne dass zwingend beide Komponenten gewechselt werden. Die Leistung umfasst den Ausbau des Altimplantats und die erneute Implantation der betroffenen Komponente. Sie ist von 2152 abzugrenzen, die den Wechsel des vollständigen endoprothetischen Totalersatzes von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik) gemäß 2151 betrifft, während 2150 den Wechsel nur eines Gelenkpartners beschreibt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 290,27 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 667,62 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 1.015,94 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2150
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2150?
Die GOÄ-Ziffer 2150 steht für „Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hüftkopfes oder einer künstlichen Hüftpfanne“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2150?
Die GOÄ-Ziffer 2150 ist mit 4980 Punkten bewertet; das entspricht 290,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2150 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 667,62 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2150?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2150 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.