GOÄ-Ziffer 2152: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines…

Entfernung und erneuter operativer Einbau eines endoprothetischen Totalersatzes von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik)

Die GOÄ-Ziffer 2152 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung und erneuter operativer Einbau eines endoprothetischen Totalersatzes von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 6660 Punkten bewertet; das entspricht 388,19 € beim einfachen und 892,84 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer bildet die Entfernung und den erneuten operativen Einbau eines endoprothetischen Totalersatzes von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik) ab, also den vollständigen Wechsel einer zuvor nach 2151 eingebrachten Hüftendoprothese. Sie wird angewendet, wenn beide Komponenten des künstlichen Hüftgelenks gelockert, infiziert oder anderweitig funktionsuntüchtig geworden sind und im Rahmen einer Revisionsoperation vollständig ausgebaut und durch neue Implantate ersetzt werden müssen. Die Leistung umfasst den operativen Ausbau beider Altkomponenten, die Aufbereitung des knöchernen Lagers, gegebenenfalls mit Knochenaufbau bei Substanzverlust, sowie die erneute Implantation beider Komponenten. Sie ist von 2150 abzugrenzen, die nur den Wechsel eines einzelnen Gelenkpartners betrifft, während 2152 den kompletten Totalersatz-Wechsel beschreibt.

Gebühren und Steigerungssatz

6660 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach388,19 €
Regelhöchstsatz2,3-fach892,84 €
Höchstsatz3,5-fach1.358,66 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2152

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2152?

Die GOÄ-Ziffer 2152 steht für „Entfernung und erneuter operativer Einbau eines endoprothetischen Totalersatzes von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2152?

Die GOÄ-Ziffer 2152 ist mit 6660 Punkten bewertet; das entspricht 388,19 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2152 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 892,84 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2152?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2152 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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