GOÄ-Ziffer 2153: Endoprothetischer Totalersatz eines Kniegelenks…

Endoprothetischer Totalersatz eines Kniegelenks (Alloarthroplastik)

Die GOÄ-Ziffer 2153 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Endoprothetischer Totalersatz eines Kniegelenks (Alloarthroplastik)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen und 496,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst den endoprothetischen Totalersatz eines Kniegelenks, die Alloarthroplastik des Knies. Sie wird angewendet bei fortgeschrittener Gonarthrose, entzündlich-rheumatischer Zerstörung oder schwerer posttraumatischer Schädigung des Kniegelenks, wenn die femoralen und tibialen Gelenkflächen durch künstliche Komponenten ersetzt werden, um Schmerzfreiheit, Stabilität und Beweglichkeit wiederherzustellen. Die Leistung umfasst die Resektion der geschädigten Gelenkflächen sowie die Implantation und Verankerung der Prothesenkomponenten, gegebenenfalls einschließlich Patellarückflächenersatz. Sie stellt gegenüber 2144 (Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks im Allgemeinen) den spezifischen vollständigen Totalersatz des Kniegelenks dar und bildet die Grundlage für die Wechselziffer 2154, die die Revision dieses Totalersatzes beschreibt.

Gebühren und Steigerungssatz

3700 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach215,66 €
Regelhöchstsatz2,3-fach496,02 €
Höchstsatz3,5-fach754,81 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2153

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2153?

Die GOÄ-Ziffer 2153 steht für „Endoprothetischer Totalersatz eines Kniegelenks (Alloarthroplastik)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2153?

Die GOÄ-Ziffer 2153 ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2153 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 496,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2153?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2153 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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